Mitgliedschaft - Wie? Warum? Wo? Wann?

Warum? Beiträge & Aufnahmegebühren Versicherungsschutz Infos aus der Satzung der Sektion Wilhelmshaven Download Beitrittsformular

 

Liebe Bergfreundin, lieber Bergfreund !

Sie möchten Mitglied beim Deutschen Alpenverein werden. Das ist eine gute Entscheidung. Der Deutsche Alpenverein e. V. ist mit über 750 000 Mitgliedern der weltweit größte Bergsteigerverband. Über 350 Sektionen sind in ihm zusammengeschlossen. Sie verteilen sich über ganz Deutschland.

Der DAV ist ein gemeinnütziger Verein. Er wurde im Jahre 1869 gegründet. Vereinszweck ist, das Bergsteigen und Wandern in den Alpen, insbesondere für die Jugend, zu fördern, die Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt zu erhalten, die Kenntnis der Hochgebirge zu erweitern und zu verbreiten und dadurch die Liebe zur Heimat zu pflegen und zu stärken, sowie bergsportliche Aktivitäten in deutschen Gebieten außerhalb der Alpen, einschließlich der damit zusammenhängenden Naturschutzfragen zu unterstützen.
Der Deutsche Alpenverein ist also in erster Linie ein Bergsteigerverein mit der Kompetenz für alle Spielformen des Bergsteigens. Er besitzt 332 allgemein zugängliche Schutzhütten in den Ostalpen und in den außeralpinen Mittelgebirgen. Dazu betreut er über 40.000 Kilometer Wege.

Der Deutsche Alpenverein ist aber ebenso ein Naturschutzverband, nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes. Der DAV betreibt praktischen alpinen Natur- und Umweltschutz mit dem Ziel, mitzuhelfen, daß das ökologische Gleichgewicht im Alpenraum erhalten und die Schönheit der Bergwelt bewahrt bleibt.

Der Deutsche Alpenverein ist ein Kulturträger, der in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Nationalmuseum das Alpinmuseum Kempten konzipierte, alpingeschichtliche Buchreihen, bersteigerische Lehrschriften und wissenschaftliche Forschungsberichte herausgibt. Die Alpenvereinskarten gehören zu den besten Gebirgskarten überhaupt. Das Alpenvereinsmuseum auf der Praterinsel in München beherbergt u. a. die weltweit größte wissenschaftliche Spezialbibliothek für alpine Literatur sowie die alpine Auskunftsstelle.

Sitz der Hauptverwaltung ( Telefon 089 / 14 00 3-0 ) des Deutschen Alpenvereins ist München. Dort befinden sich auch der DAV Summit Club, ein Tochterunternehmen des Deutschen Alpenvereins, dessen Programm - Ausbildungskurse, Wander-, Kletter- und Hochtourenführungen u.a.m. in den Alpen und in den Bergen der Welt - auch Nichtmitglieder in Anspruch nehmen können.

Mitglied werden können Sie nur in einer der über 350 Sektionen des Deutschen Alpenvereins. Diese agieren als eigenständige Vereine. Es gibt Sektionen mit über 50.000, aber auch solche mit unter 100 Mitgliedern. Am besten wählen Sie eine Sektion in oder nahe Ihres Wohnortes.

Wenn Sie Mitglied bei einer Sektion des Deutschen Alpenvereins geworden sind, kommen Sie in den Genuß folgender Rechte:
– billigere Übernachtung auf Hütten, auch auf denen derjenigen hüttenbesitzenden alpinen Vereine in Europa, die dem internationalen Bergsteigerverband UIAA angehören (siehe Seite 24). Das heißt, Sie können auf über 2000 Hütten im Alpenraum billiger übernachten;
– Schlafplatzzuteilung beim Eintreffen auf der Hütte;
– verbilligtes Bergsteigeressen, Anspruch auf Teewasser und Bergsteigergetränk;
– Versicherungsschutz;
– sechsmal jährlich kostenloser Bezug von „Panorama“, das Verbandsorgan des Deutschen Alpenvereins;
– die Möglichkeit, über den „DAV-Shop“ (www.dav-shop.de) bestimmte Publikationen des Deutschen
Alpenvereins zu günstigen Mitgliederpreisen zu erwerben.

Außerdem - und das ist ganz wichtig! - können Sie sich in Ihrer Sektion durch versierte Fachübungsleiter in allen Bereichen des Bergsteigens ausbilden und im Gebirge führen lassen. Unsere Sektionen hat attraktive Tourenprogramme.

Nicht zuletzt finden Sie in der Sektion einen netten Kreis Gleichgesinnter für Geselligkeit, Erfahrungsaustausch, gute Gespräche, kurzum: Kontakte, zwischenmenschliche Beziehungen. Viele Sektionen bieten hervorragende Lichtbilder-Vortragsprogramme. Und die gemeinschaftlichen Bergtouren gehören zu den Höhepunkten des Jahres.

Also: Viel Spaß, Freude und schöne Touren mit dem Deutschen Alpenverein !

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Beiträge und Aufnahmegebühren Sektion Wilhelmshaven:

Beiträge ab 1.1.08 Aufnahmegebühren
A-Mitglieder 47,--Euro 15,--Euro
B-Mitglieder (Ehepartner/Lebenspartner, ermäßigter Beitrag (gleiche Adresse und gleiches Konto) 30,--Euro 10,--Euro
B-Mitglieder (Seniorenbeitrag ab 70 Jahre, auf Antrag) 30,--Euro 10,--Euro
C-Mitglieder 20,--Euro 0,--Euro
D- Mitglied (Junioren 19 -25) 30,--Euro 10,--Euro
K/J-Mitglied (Kinder/Jugend) 14,--Euro 5,--Euro
F-Mitglied
Familien, bei denen Eltern/Elternteil mit Partner Mitglieder sind
77,--Euro 25,--Euro
F-Mitglied
Alleinerzeihenden (auf Antrag); Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre beitragsfrei
47,--Euro 15,--Euro
H-Mitglied (Behinderte im Familienverband) 0 Euro 0 Euro

Die Beiträge werden Mitte Januar durch Einzugsverfahren von Ihren Konten abgerufen. Für Mitglieder, die sich noch nicht dem Abrufverfahren angeschlossen haben, gilt folgendes:
1. Mitgliederbeiträge, die nicht bis zum 15. März bezahlt sind, werden angemahnt und erhöhen sich um 2.-EURO.
2. Nach dem 15. Sept. angemahnte Beiträge erhöhen sich um 3.- EURO + Portokosten für zwei Mahnbriefe.

Der Ausweis wird Ihnen nach Eingang der Beiträge zugesandt.

Das Aufnahmeformular können Sie sich als PDF-Datei herunterladen und auf Ihrem Drucker ausdrucken. Bitte senden das ausgefüllte Formular dann an unsere Geschäftsstelle.

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Jugendliche bzw. Junioren werden nach Vollendung des 18. bzw. 25. Lebensjahres automatisch als A - bzw. D-Mitglied übernommen.

Liebe Mitglieder !
Bitte melden Sie jede Adressen- oder Kontenänderung sofort an die Geschäftsstelle!

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Versicherungsschutz unserer Mitglieder

Alpiner Sicherheits-Service (ASS)
ASS-Grundschutz für alle DAV-Mitglieder (pauschal)

Leistungen Geltungsbereich
1. Notsituation (Vers. Summe: € 25.000,-- je Pers. u. Ereignis)
- Suchkosten
- Rettungskosten
- Bergungskosten
Inland / weltweit
2. Unfallbedingte Heilkosten (Vers. Summe unbegrenzt)
- ambulante Behandlung
- Heilmaßnahmen / Medikamente
- Stationäre Behandlung inkl. Operationen
weltweit
- Transport ins Krankenhaus und zurück
Inland / weltweit
3. Assistance Leistung
- 24 Stunden Notrufzentrale (089 / 62 42 43 93)
- Benachrichtigung von Rettungsorganisationen
- Kostenübernahme-Erklärung gegenüber Krankenhaus
- Organisation eines Verlegungs- und Rücktransportes
- Krankenrücktransport zum Wohnort
- Überführung bei Tod
Inland / weltweit

Haftpflichtversicherung:

a) bei Personenschäden pro Ereignis bis
b) bei Sachschäden pro Ereignis bis


Euro 1.500.000,--
Euro 150.000,--


Der Versicherungsschutz gilt weltweit bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von bestimmten Alpinsportarten sowie während des Trainings im Rahmen einer Veranstaltung des DAV, oder z. B. Teilnahme an satzungsgemäßen Veranstaltungen des Hauptvereins und der Sektionen, er ist im Jahresmitgliedsbeitrag enthalten!
Es gelten die Bedingungen der ELVIA- Versicherung. Weitere Information: ELVIA- Merkblatt oder im Internet unter www.alpenverein.de.

Wichtig: Jeder Auslandsurlauber sollte unbedingt eine Auslands-Krankenversicherung abschließen, wenn ein Urlaub außerhalb der Berge geplant ist.

Wanderungen
Wir danken den Autofahrern dafür, dass sie unsere nichtmotorisierten Mitwanderer stets so bereitwillig mitnehmen oder in Fahrgemeinschaften fahren. Zur Klarstellung der Haftungsfrage sei gesagt, dass die Sektion keine Haftpflichtversiche-rung für diese Mitnahme abschließt. Die Fahrzeughalter bzw. –führer übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, soweit diese nicht durch ihre Versicherung gedeckt sind.

Neu:
Ab dem 1.1.2005 gibt es eine pauschale Dienstreisekaskoversicherung bei der Versicherungskammer Bayern. Der Beitrag wird von der Sektion bezahlt. Versichert sind alle Mitarbeiter, Funktionäre und Mitglieder der Sektion, wenn sie im Auftrag und / oder im Interesse des DAV und seiner Sektionen notwendige Fahrten mit dem “eigenen“ Kfz unternehmen. Das Fahrzeug kann auch geliehen oder gegen Entgeld gemietet sein. Im Auftrag und / oder im Interesse bedeutet, dass jemand bei satzungsgemäßen Veranstaltungen oder Aktivitäten, der Vorstand muss Kenntnis haben, Fahrten für den DAV übernimmt oder durchführt.

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Informationen und Auszüge aus der Vereinssatzung

Der Mitgliedsbeitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum immer für das gesamte laufende Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

1. Zweck der Sektion ist das Bergsteigen und alpine Sportarten vor allem in den Alpen und den deutschen Mittelgebirgen, besonders für die Jugend und Familien, zu fördern und zu pflegen, die Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt zu erhalten, die Kenntnis über die Gebiete zu erweitern und dadurch die Bindung zur Heimat zu pflegen und zu fördern.

2. Die Sektion ist parteipolitisch neutral, sie vertritt die Grundsätze religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz; sie achtet auf Chancengleichheit von Frauen und Männer.

§ 6 Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung Absatz 4:
Eine Haftung der Sektion und der von ihr beauftragten Personen für Schäden, die einem Mitglied bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, ist über
den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die die Sektion nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die gleiche Einschränkung gilt bei Benutzung von Vereinseinrichtungen oder der Teilnahme an Veranstaltungen einer anderen Sektion des deutschen Alpenvereins.

§ 11 Absatz 1 Austritt:
Der Austritt eines Mitgliedes ist schriftlich dem Sektionsvorstand mitzuteilen; er wirkt zum Ende des laufenden Jahres. Der Austritt ist spätestens bis zum 30.September zu erklären.

Vorrechte auf Alpenvereinshütten
Als Mitglied haben Sie auf Alpenvereinshütten gegenüber den Nichtmitgliedern Vorrechte bei den ermäßigten Übernachtungsgebühren und Anspruch auf ein preiswertes „Bergsteigeressen“

Übernachtung auf Hütten anderer alpiner Verbände
Auf den Hütten derjenigen europäischen Bergsteigerverbände, die in der UIAA zusammengeschlossen sind, können Sie ebenfalls zu Mitgliedsbedingungen übernachten. Es sind folgende Vereine: Österr. Alpenverein (OeAV), Alpenverein Südtirol (AVS), Italienischer Alpenclub (CAI), Französischer Alpenclub (CAF), Schweizer Alpenclub (SAC), Liechtensteiner Alpenverein (LAV), Hellenischer Alpenclub (EOS) und Federcion Espanola de Montanismo (FEM).

VAVÖ - Verband Alpiner Vereine Österreichs
Als Mitglied erhalten Sie auf bestimmten Busstrecken der ÖBB und ÖBP Vergünstigungen. Die Fahrpreisermäßigung beträgt 25% des normalen Fahrpreises. Bei den vorgesehenen Strecken handelt es sich um alle wesentlichen für Bergsteiger interessanten Linien.

Versicherungsschutz für Mitglieder
Bitte sehen Sie sich für Details die Tabelle weiter oben an.

Die "Mitteilungen des DAV"
A - Mitglieder, Junioren, Jugendbergsteiger und beitragsfreie Mitglieder (in bestimmten Fällen auch B - Mitglieder) erhalten sechsmal jährlich die DAV - Vereinszeitschrift „Panorama“.

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Mitglieder - Kategorien

A - Mitglied

  Kategorie 1000
-Mitglieder mt Vollbeitrag (ab dem 26. Lebensjahr)


B - Mitglied

 

Kategorie 2000:
Partnerbeitrag mit ermäßigten Beitrag
Voraussetzung: Der Ehegatte (oder der Lebenspartner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft) gehört der Sektion als Vollmitglied (A-Mitglied) an, beide Mitglieder wohnen unter gleicher Anschrift und die Beiträge werden von demselben Konto gezahlt.

Kategorie 2300
Mitglieder mit Altersbeitragsbeschränkung
Voraussetzung: Vollendung des 65.Lebensjahres und mindestens 25 Jahre Mitgliedschaft im DAV, auf Antrag. Diese Kategorie gibt es ab 2008 nicht mehr. Wer bis zum Jahr 2007 geführt wurde genießt Bestandsschutz.

Kategorie 2600
Senioren-Mitglieder mit ermäßigten Beitrag
(auf Antrag ab Vollendung des 70. Lebensjahres)



C - Mitglied

  Kategorie 3000
Gastmitglieder
Voraussetzung: Es besteht Mitgliedschaft in einer anderen Sektion des DAV als A- oder B-Mitglied oder Junior.


D-Mitglied

  Kategorie 4000
Junioren mit ermäßigten Beitrag
(vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr).


K/J-Mitglied

  Kategorie 5000
Kinder und Jugendliche als Einzelmitglieder
(bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)


Fam-Mitglied

 

Kategorie 7000/1000/2000
Familienmitgliedschaft
Familien, deren Eltern / Elternteil mit Partner Mitglied der Sektion sind, zahlen einen zusammen gerechneten A-Beitrag + B-Beitrag. Alle Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden beitragsfrei geführt. Voraussetzung: Gleiche Anschrift und Zahlung der Beiträge vom demselben Konto.

Kategorie 7000/1000
Familienmitgliedschaft für Alleinstehende
auf Antrag kann die Beitragsfreiheit für alle Kinder und Jugendliche bis zu vollendeten
18. Lebensjahr auch einem alleinerziehenden Elternteil gewährt werden, der als
Vollmitglied (A-Mitglied) der Sektion angehört.


H-Mitglied

 

Kategorie 7000/1000
Behinderte im Familienverbund
(auf Antrag)

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