Mitgliedschaft - Wie? Warum? Wo? Wann?
| Warum? | Beiträge & Aufnahmegebühren | Versicherungsschutz | Infos aus der Satzung der Sektion Wilhelmshaven | Download Beitrittsformular |
Liebe Bergfreundin, lieber Bergfreund !
Sie möchten Mitglied beim Deutschen Alpenverein werden. Das ist eine gute Entscheidung. Der Deutsche Alpenverein e. V. ist mit über 750 000 Mitgliedern der weltweit größte Bergsteigerverband. Über 350 Sektionen sind in ihm zusammengeschlossen. Sie verteilen sich über ganz Deutschland.
Der DAV ist ein gemeinnütziger Verein.
Er wurde im Jahre 1869 gegründet. Vereinszweck ist, das Bergsteigen und
Wandern in den Alpen, insbesondere für die Jugend, zu fördern, die Schönheit
und Ursprünglichkeit der Bergwelt zu erhalten, die Kenntnis der Hochgebirge
zu erweitern und zu verbreiten und dadurch die Liebe zur Heimat zu pflegen
und zu stärken, sowie bergsportliche Aktivitäten in deutschen Gebieten außerhalb
der Alpen, einschließlich der damit zusammenhängenden Naturschutzfragen
zu unterstützen.
Der Deutsche Alpenverein ist also in erster Linie ein Bergsteigerverein
mit der Kompetenz für alle Spielformen des Bergsteigens. Er besitzt
332 allgemein zugängliche Schutzhütten in den Ostalpen und in den außeralpinen
Mittelgebirgen. Dazu betreut er über 40.000 Kilometer Wege.
Der Deutsche Alpenverein ist aber ebenso ein Naturschutzverband, nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes. Der DAV betreibt praktischen alpinen Natur- und Umweltschutz mit dem Ziel, mitzuhelfen, daß das ökologische Gleichgewicht im Alpenraum erhalten und die Schönheit der Bergwelt bewahrt bleibt.
Der Deutsche Alpenverein ist ein Kulturträger, der in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Nationalmuseum das Alpinmuseum Kempten konzipierte, alpingeschichtliche Buchreihen, bersteigerische Lehrschriften und wissenschaftliche Forschungsberichte herausgibt. Die Alpenvereinskarten gehören zu den besten Gebirgskarten überhaupt. Das Alpenvereinsmuseum auf der Praterinsel in München beherbergt u. a. die weltweit größte wissenschaftliche Spezialbibliothek für alpine Literatur sowie die alpine Auskunftsstelle.
Sitz der Hauptverwaltung ( Telefon 089 / 14 00 3-0 ) des Deutschen Alpenvereins ist München. Dort befinden sich auch der DAV Summit Club, ein Tochterunternehmen des Deutschen Alpenvereins, dessen Programm - Ausbildungskurse, Wander-, Kletter- und Hochtourenführungen u.a.m. in den Alpen und in den Bergen der Welt - auch Nichtmitglieder in Anspruch nehmen können.
Mitglied werden können Sie nur in einer der über 350 Sektionen des Deutschen Alpenvereins. Diese agieren als eigenständige Vereine. Es gibt Sektionen mit über 50.000, aber auch solche mit unter 100 Mitgliedern. Am besten wählen Sie eine Sektion in oder nahe Ihres Wohnortes.
Wenn Sie Mitglied bei einer Sektion des Deutschen Alpenvereins geworden
sind, kommen Sie in den Genuß folgender
Rechte:
– billigere Übernachtung auf Hütten, auch auf denen derjenigen
hüttenbesitzenden alpinen Vereine in Europa, die dem internationalen
Bergsteigerverband UIAA angehören (siehe Seite 24). Das heißt,
Sie können auf über 2000 Hütten im Alpenraum billiger übernachten;
– Schlafplatzzuteilung beim Eintreffen auf der Hütte;
– verbilligtes Bergsteigeressen, Anspruch auf Teewasser und Bergsteigergetränk;
– Versicherungsschutz;
– sechsmal jährlich kostenloser Bezug von „Panorama“,
das Verbandsorgan des Deutschen Alpenvereins;
– die Möglichkeit, über den „DAV-Shop“ (www.dav-shop.de)
bestimmte Publikationen des Deutschen
Alpenvereins zu günstigen Mitgliederpreisen zu erwerben.
Außerdem - und das ist ganz wichtig! - können Sie sich in Ihrer Sektion durch versierte Fachübungsleiter in allen Bereichen des Bergsteigens ausbilden und im Gebirge führen lassen. Unsere Sektionen hat attraktive Tourenprogramme.
Nicht zuletzt finden Sie in der Sektion einen netten Kreis Gleichgesinnter für Geselligkeit, Erfahrungsaustausch, gute Gespräche, kurzum: Kontakte, zwischenmenschliche Beziehungen. Viele Sektionen bieten hervorragende Lichtbilder-Vortragsprogramme. Und die gemeinschaftlichen Bergtouren gehören zu den Höhepunkten des Jahres.
Also: Viel Spaß, Freude und schöne Touren mit dem Deutschen Alpenverein !
Beiträge und Aufnahmegebühren Sektion Wilhelmshaven:
| Beiträge | ab 1.1.08 | Aufnahmegebühren |
| A-Mitglieder | 47,--Euro | 15,--Euro |
| B-Mitglieder (Ehepartner/Lebenspartner, ermäßigter Beitrag (gleiche Adresse und gleiches Konto) | 30,--Euro | 10,--Euro |
| B-Mitglieder (Seniorenbeitrag ab 70 Jahre, auf Antrag) | 30,--Euro | 10,--Euro |
| C-Mitglieder | 20,--Euro | 0,--Euro |
| D- Mitglied (Junioren 19 -25) | 30,--Euro | 10,--Euro |
| K/J-Mitglied (Kinder/Jugend) | 14,--Euro | 5,--Euro |
| F-Mitglied Familien, bei denen Eltern/Elternteil mit Partner Mitglieder sind |
77,--Euro | 25,--Euro |
| F-Mitglied Alleinerzeihenden (auf Antrag); Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre beitragsfrei |
47,--Euro | 15,--Euro |
| H-Mitglied (Behinderte im Familienverband) | 0 Euro | 0 Euro |
Die Beiträge werden Mitte Januar durch Einzugsverfahren von Ihren Konten
abgerufen. Für Mitglieder, die sich noch nicht dem Abrufverfahren angeschlossen
haben, gilt folgendes:
1. Mitgliederbeiträge, die nicht bis zum 15. März bezahlt sind, werden angemahnt
und erhöhen sich um 2.-EURO.
2. Nach dem 15. Sept. angemahnte Beiträge erhöhen sich um 3.- EURO + Portokosten
für zwei Mahnbriefe.
Der Ausweis wird Ihnen nach Eingang der Beiträge zugesandt.
Das Aufnahmeformular können Sie sich als PDF-Datei herunterladen und auf Ihrem Drucker ausdrucken. Bitte senden das ausgefüllte Formular dann an unsere Geschäftsstelle.
| Download Beitrittsformular |
Jugendliche bzw. Junioren werden nach Vollendung des 18. bzw. 25. Lebensjahres automatisch als A - bzw. D-Mitglied übernommen.
Liebe Mitglieder !
Bitte melden Sie jede Adressen- oder Kontenänderung
sofort an die Geschäftsstelle!
Versicherungsschutz unserer Mitglieder
Alpiner Sicherheits-Service (ASS)
ASS-Grundschutz für alle DAV-Mitglieder (pauschal)
| Leistungen | Geltungsbereich |
| 1. Notsituation (Vers. Summe: €
25.000,-- je Pers. u. Ereignis) - Suchkosten - Rettungskosten - Bergungskosten |
Inland / weltweit |
| 2. Unfallbedingte Heilkosten (Vers.
Summe unbegrenzt) - ambulante Behandlung - Heilmaßnahmen / Medikamente - Stationäre Behandlung inkl. Operationen |
weltweit |
| - Transport ins Krankenhaus und zurück |
Inland / weltweit |
| 3. Assistance Leistung
- 24 Stunden Notrufzentrale (089 / 62 42 43 93) - Benachrichtigung von Rettungsorganisationen - Kostenübernahme-Erklärung gegenüber Krankenhaus - Organisation eines Verlegungs- und Rücktransportes - Krankenrücktransport zum Wohnort - Überführung bei Tod |
Inland / weltweit |
Haftpflichtversicherung: a) bei Personenschäden pro Ereignis bis b) bei Sachschäden pro Ereignis bis |
Euro 1.500.000,-- Euro 150.000,-- |
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Wanderungen |
|
Neu:
Ab dem 1.1.2005 gibt es eine pauschale Dienstreisekaskoversicherung bei
der Versicherungskammer Bayern. Der Beitrag wird von der Sektion bezahlt.
Versichert sind alle Mitarbeiter, Funktionäre und Mitglieder der Sektion,
wenn sie im Auftrag und / oder im Interesse des DAV und seiner Sektionen
notwendige Fahrten mit dem “eigenen“ Kfz unternehmen. Das Fahrzeug
kann auch geliehen oder gegen Entgeld gemietet sein. Im Auftrag und / oder
im Interesse bedeutet, dass jemand bei satzungsgemäßen Veranstaltungen
oder Aktivitäten, der Vorstand muss Kenntnis haben, Fahrten für
den DAV übernimmt oder durchführt.
Informationen und Auszüge aus der Vereinssatzung
Der Mitgliedsbeitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum immer für das gesamte laufende Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
1. Zweck der Sektion ist das Bergsteigen und alpine Sportarten vor allem in den Alpen und den deutschen Mittelgebirgen, besonders für die Jugend und Familien, zu fördern und zu pflegen, die Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt zu erhalten, die Kenntnis über die Gebiete zu erweitern und dadurch die Bindung zur Heimat zu pflegen und zu fördern.
2. Die Sektion ist parteipolitisch neutral, sie vertritt die Grundsätze
religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz; sie achtet auf
Chancengleichheit von Frauen und Männer.
§ 6 Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung
Absatz 4:
Eine Haftung der Sektion und der von ihr beauftragten Personen für
Schäden, die einem Mitglied bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen
oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, ist über
den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle
beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für
die Sektion tätigen Person, für die die Sektion nach den Vorschriften
des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last gelegt werden kann. Die gleiche Einschränkung gilt bei Benutzung
von Vereinseinrichtungen oder der Teilnahme an Veranstaltungen einer anderen
Sektion des deutschen Alpenvereins.
§ 11 Absatz 1 Austritt:
Der Austritt eines Mitgliedes ist schriftlich dem Sektionsvorstand mitzuteilen;
er wirkt zum Ende des laufenden Jahres. Der Austritt ist spätestens bis
zum 30.September zu erklären.
Vorrechte auf Alpenvereinshütten
Als Mitglied haben Sie auf Alpenvereinshütten gegenüber den Nichtmitgliedern
Vorrechte bei den ermäßigten Übernachtungsgebühren
und Anspruch auf ein preiswertes „Bergsteigeressen“
Übernachtung auf Hütten anderer alpiner Verbände
Auf den Hütten derjenigen europäischen Bergsteigerverbände,
die in der UIAA zusammengeschlossen sind, können Sie ebenfalls zu Mitgliedsbedingungen
übernachten. Es sind folgende Vereine: Österr. Alpenverein (OeAV),
Alpenverein Südtirol (AVS), Italienischer Alpenclub (CAI), Französischer
Alpenclub (CAF), Schweizer Alpenclub (SAC), Liechtensteiner Alpenverein
(LAV), Hellenischer Alpenclub (EOS) und Federcion Espanola de Montanismo
(FEM).
VAVÖ - Verband Alpiner Vereine Österreichs
Als Mitglied erhalten Sie auf bestimmten Busstrecken der ÖBB und ÖBP
Vergünstigungen. Die Fahrpreisermäßigung beträgt 25%
des normalen Fahrpreises. Bei den vorgesehenen Strecken handelt es sich
um alle wesentlichen für Bergsteiger interessanten Linien.
Versicherungsschutz für Mitglieder
Bitte sehen Sie sich für Details die Tabelle weiter oben an.
Die "Mitteilungen des DAV"
A - Mitglieder, Junioren, Jugendbergsteiger und beitragsfreie Mitglieder
(in bestimmten Fällen auch B - Mitglieder) erhalten sechsmal jährlich
die DAV - Vereinszeitschrift „Panorama“.
Mitglieder - Kategorien
A - Mitglied
| Kategorie 1000 -Mitglieder mt Vollbeitrag (ab dem 26. Lebensjahr) |
B - Mitglied
Kategorie 2000: Kategorie 2300 Kategorie 2600 |
C - Mitglied
| Kategorie 3000 Gastmitglieder Voraussetzung: Es besteht Mitgliedschaft in einer anderen Sektion des DAV als A- oder B-Mitglied oder Junior. |
D-Mitglied
| Kategorie 4000 Junioren mit ermäßigten Beitrag (vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr). |
K/J-Mitglied
| Kategorie 5000 Kinder und Jugendliche als Einzelmitglieder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) |
Fam-Mitglied
Kategorie 7000/1000/2000 Kategorie 7000/1000 |
H-Mitglied
Kategorie 7000/1000 |