Dann bist du bei uns genau richtig! Es gibt zwei Wege um Mitglied zu werden:
Über eine Online-Beitrittserklärung ganz schnell und sicher. Nach der Online-Anmeldung erhälst du automatisch einen vorläufigen Mitgliedsausweis per E-Mail zugeschickt, der einen Monat ab Ausstellungsdatum gültig ist.
Oder über eine schriftliche Beitrittserklärung die als PDF zur Verfügung steht. Das ausgefüllte Formular schickst du dann per Post an unsere Mitgliederverwaltung. Einen vorläufigen Mitgliedsausweis gibt es nicht.
Beiträge und Aufnahmegebühren
Kategorie | Altersgruppen | Beiträge (jährlich) | Aufnahmegebühren (einmalig) |
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2020 | ab 2021 | |||
A-Mitglied | Mitglied mit Vollbeitrag ab 26 Jahre | 53,00€ | 60,00€ | 15,00€ |
B-Mitglied | Ehepartner/Lebenspartner, ermäßigter Beitrag (gleiche Adresse und gleiches Konto), Senioren ab 70 Jahre und Schwerbehinderte ab 50 % Behinderung (alle nur auf Antrag) | 33,00€ | 36,00€ | 10,00€ |
C-Mitglied | Gastmitglied | 22,50€ | 22,50€ | 0,00€ |
D-Mitglied | Junioren 18 bis 25 Jahre | 33,00€ | 36,00€ | 10,00€ |
K/J-Mitglied | Kinder/Jugendliche Einzelmitgliedschaft | 16,00€ | 20,00€ | 5,00€ |
F-Mitglied | Familien, bei denen Eltern / Elternteil mit Partner Mitglieder sind | 86,00€ | 96,00€ | 25,00€ |
und von Alleinerziehenden (auf Antrag) sind Kinder bis 17 Jahre beitragsfrei. | 53,00€ | 60,00€ | 15,00€ | |
H-Mitglied | Behinderte im Familienverband (auf Antrag) | 0,00€ | 0,00€ | 0,00€ |
Die Beiträge werden Anfang Januar durch Einzugsverfahren von Ihren Konten abgerufen. Barzahler müssen ihren Beitrag bis zum 31.01. zahlen. Jede Mahnung kostet 5,00 Euro.
Für Mitglieder, die sich dem Einzugsverfahren angeschlossen haben, gilt folgendes:
Mitgliedsbeiträge, die nicht eingezogen werden können, werden angemahnt. Mahngebühr: 5 Euro!
Den Ausweis versendet die DAV-Bundesgeschäftsstelle.
Jugendliche, Junioren bzw. Senioren werden nach Vollendung des 18., 25. bzw. 70. Lebensjahres als D-, A- bzw. B- Mitglied übernommen; B-Mitglied nur auf Antrag. Ein Mitglied wird in dem seinem Geburtstag folgenden Jahr in die neue Kategorie umgestuft.
Austritt:
Der Austritt eines Mitgliedes ist spätestens bis 30. September des laufenden Jahres dem Sektionsvorstand schriftlich mitzuteilen. Er wird dann zum Ende des laufenden Jahres wirksam.
Mitgliederverwaltung
Alternativ kannst du dich auch direkt an unsere Mitgliederverwaltung wenden. Die Mitgliederveraltung wird rein ehrenamtlich betrieben und steht deshalb nicht rund um die Uhr zur Verfügung.